Öffentliche Aufträge
- Grundzüge des Vergaberechts
Das Vergaberecht regelt die Beschaffungstätigkeit der öffentlichen Hand
Öffentliche Auftraggeber haben Aufträge im Wettbewerb zu vergeben - Bedeutung des Vergaberechts
Öffentliche Aufträge im Gegenwert von Hunderten von Milliarden Euro werden vergeben
Jedes Vergabeverfahren löst beträchtliche Kosten aus - Wer ist öffentlicher Auftraggeber?
Legaldefinition des öffentlichen Auftraggebers in § 98 GWB
Art. 1 IX Vergabekoordinierungsrichtlinie konkretisiert den Auftraggeberbegriff - Die Bedeutung der Schwellenwerte für die Vergabe – Zweigeteiltes Vergaberecht
Europaweites Vergabeverfahren nur oberhalb des Schwellenwertes
Effektiver Rechtsschutz nur oberhalb der Schwellenwerte - Wo ist das Vergaberecht normiert?
GWB - Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
VgV - Die Vergabeverordnung - Vergabe von Bauleistungen nach der VOB/A
Was ist eine Bauleistung?
Bauleistung und Bauauftrag habe die gleiche Bedeutung - Vergabe von freiberuflichen Leistungen nach der VOF
VOF nur oberhalb der Schwellenwerte anwendbar
VOF gilt für freiberufliche Dienstleistungen - Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL/A
VOL/A gilt für nicht freiberuflich erbachte Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A hat mehrere Abschnitte - Vergaben von Sektorenauftraggebern
SektVO gilt für Unternehmen im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung
SektVO gilt nur oberhalb der Schwellenwerte