Bedeutung des Vergaberechts

Die wirtschaftliche Bedeutung des Vergaberechts ist enorm. Nahezu sämtliche Beschaffungsvorgänge der öffentlichen Hand in Deutschland (und in allen anderen Ländern der Europäischen Union) müssen durch den Flaschenhals des Vergaberechts.

Alleine in Deutschland werden neueren Schätzungen zufolge von der öffentlichen Hand jedes Jahr Aufträge im Wert von über 250 Milliarden Euro vergeben. Ein beträchtlicher Teil des Bruttoinlandsproduktes in Deutschland entfällt demnach auf öffentliche Aufträge, die auch dem Vergaberecht unterliegen.

Betrachtet man die Europäische Union insgesamt, so steigt dieser Wert der öffentlichen Vergaben geschätzt auf jährlich über 1.500 Milliarden Euro.

Schätzungen gehen weiter von über 30.000 Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand in Deutschland aus, die alljährlich weit über eine Million Beschaffungsaufträge im Bereich Dienstleistung, Lieferung und Bau auslösen. Den Löwenanteil an diesen verschiedenen staatlichen (Einkaufs-) Organisationen stellen dabei mit nahezu 50 Prozent die Kommunen und Kommunalverwaltungen, 25 Prozent der Beschaffungsstellen sind bei den Ländern angesiedelt, 20 Prozent beim Bund und 5 Prozent bei Sozialversicherungsträgern und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Auf der anderen Seite ist in Anbetracht solcher Volumina ein transparentes Vergabeverfahren nicht zum Nulltarif zu erhalten. Sowohl auf Seiten der öffentlichen Hand als Beschaffer als auch auf Seiten der privaten Unternehmen als Bieter entsteht durch die Durchführung einer so beträchtlichen Anzahl von Vergabeverfahren ein enormer Aufwand. Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums zu Folge verursachten im Jahr 2008 durchgeführte Vergabeverfahren bei den öffentlichen Auftraggebern Kosten in Höhe von 8,8 Milliarden Euro. Gleichzeitig belasteten Angebotskosten die privaten Unternehmen mit einem Betrag in Höhe von 10,2 Milliarden Euro. Diese Zahlen dürften in der Zwischenzeit eher deutlich gestiegen als gesunken sein.

Der beträchtliche personelle und auch finanzielle Aufwand zur Durchführung von Vergabeverfahren sollen sich, so zumindest die Ermittlungen der Europäischen Kommission, am Ende tatsächlich auch lohnen. Die Preise, die die öffentlichen Auftraggeber für Waren und Dienstleistungen bezahlen müssen, seien, so zumindest die Erkenntnisse der Kommission, wegen der auf europäischer Ebene eingeführten Vergabevorschriften um 30% gesunken. Auf welcher empirischen Grundlage die EU-Kommission diese Angabe machen kann, ist allerdings nicht bekannt.

Ebenso dürfte in der Rechnung der EU-Kommission weder die Nachtragsproblematik noch die Frage eingepreist sein, ob man sich durch die angeblich erzielte Kostenreduzierung in dem ein oder anderen Fall nicht auch gleichzeitig erhebliche Qualitätsminderungen der angebotenen Leistungen mit eingekauft hat.